Die Klagen sind raus: Weil sich der Rundfunkbeitrag nicht wie geplant zum 1. Januar 2025 erhöht, ziehen die öffentlich-rechtlichen Anstalten vor das Bundesverfassungsgericht. Das ist ihr gutes Recht – könnte aber auch ihr größter Fehler sein.
Quelle: WELT
Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren …