Regelungen bei ARD und ZDF: Senderchefs kassieren üppiges „Ruhegeld“

Beim „Ruhegeld“ ist der RBB unter den öffentlich-rechtlichen Sendern ganz vorn.

Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es nicht nur Betriebsrenten. Spitzenfunktionäre einiger Sender haben vor der Rente Anspruch auf „Ruhegeld“, wenn ihr Vertrag endet. Beim RBB gilt das nach nur einem Tag Arbeit.

Quelle: FAZ
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